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Beskrivelse
Inhaltsangabe: Problemstellung: Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 19. Juni 2003 den IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards verabschiedet. Dieser Standard regelt die Erstanwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und ist spatestens fur Geschaftsjahre anzuwenden, die mit bzw. nach dem 1. Januar 2004 beginnen. Der Standard lost die Interpretation SIC 8 First-Time Application of IASs as the Primary of Accounting ab, in der die Grundsatze der erstmaligen Anwendung bisher geregelt sind. Die Verabschiedung der EU-Verordnung durch den Ministerrat am 7. Juni 2002 beinhaltet, dass alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU i. S. v. Artikel 4 der Verordnung ab dem 1. Januar 2005 verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Somit entfallt die Offnungsklausel zur Aufstellung eines befreienden Konzernabschlusses nach 292 a HGB. Des weiteren besitzen die Mitgliedsstaaten nach Art. 5 der EU-Verordnung ein Wahlrecht, wonach eine verpflichtende oder fakultative Anwendung der IFRS auch fur die Konzernabschlusse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie fur die Einzelabschlusse kapitalmarktorientierter und/oder nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen vorgesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, dass sowohl borsennotierte Unternehmen, die zurzeit ihren Konzernabschluss nach HGB oder US-GAAP aufstellen, als auch deren Prufer und Berater, sich explizit mit den Bilanzierungsregeln der IFRS sowie mit den Unterschieden gegenuber dem bislang angewandten Normensystem auseinandersetzen. Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS stellt deutsche Unternehmen u.a. bei der Bildung von Pensionsruckstellungen vor grundsatzliche Neuerungen. Im Gegensatz zu den allgemein gehaltenen Anweisungen zur Bildung von Pensionsruckstellungen nach deutschem Handelsrecht ist die Bildung nach IAS 19 Employee Benefits komplexer geregelt. Daruber hinaus unter