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Beskrivelse
Der Begriff Bilanzierungshilfe wurde vom Gesetzgeber erstmals im Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 verwandt, ohne dass dies bis heute Klarheit daruber gebracht hatte, was unter einer Bilanzierungshilfe zu verstehen ist. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Bilanzierungshilfe als Rechtsbegriff umfassend zu erortern. Im Mittelpunkt steht dabei die rechtsdogmatische Entwicklung einer eigenstandigen Definition. Diese wird anschliessend dazu verwandt, den Kreis der Bilanzierungshilfen des Handelsgesetzbuches und des D-Markbilanzgesetzes zu bestimmen. Schliesslich wird untersucht, ob Bilanzierungshilfen in die Steuerbilanz und in bestimmten Sonderbilanzen aufzunehmen sind."