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Beskrivelse
Am 08.10.2001 hat der Rat der Europaischen Union die Verordnung uber das Statut der Europaischen Gesellschaft (SE) und die Richtlinie zur Erganzung des Statutes hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer verabschiedet. Die Verordnung tritt am 08.10.2004 in Kraft. Entsprechend mussen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer bis zum 08.10.2004 in nationales Recht umgesetzt haben. Mit der SE wird den europaischen Unternehmen eine neue Gesellschaftsform mit transnationalem Charakter zur Verfugung gestellt. Die Arbeit befasst sich im ersten Teil mit der rechtshistorischen Entwicklung des Status fur die SE. Im zweiten Teil werden die einzelnen Entwurfe fur ein Statut der SE sowie schwerpunktmassig die Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer vom 08.10.2001 dargestellt. Nach Massgabe der SE-Richtlinie vom 08.10.2001 wird die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE in einer von den Leitungsorganen der beteiligten Gesellschaften und dem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmervertretung der beteiligten Gesellschaften ausgehandelten Vereinbarung geregelt. Die Auffangregelung uber die Beteiligung bzw. Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Anhang der Richtlinie gelangt zur Anwendung, wenn eine Einigung uber den Abschluss einer Vereinbarung nicht innerhalb der vorgesehenen Verhandlungsfrist erzielt wird. Die SE-Richtlinie beruht auf dem Gedanken der Besitzstandswahrung und auf dem " Vorher-Nachher-Prinzip"'. Danach soll sich der Umfang der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in der SE an den Beteiligungssystemen der Grundungsgesellschaften orientieren. Es gibt daher kein einheitliches Modell der Arbeitnehmerbeteiligung fur die SE. Abhangig von den Arbeitnehmerbeteiligungssystemen der Grundungsgesellschaft und dem prozentualen Anteil an der Gesamtbeschaftigtenzahl pro Mitgliedstaat wird es in den SE unterschiedlichste Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsregelungen fur die Arbeitnehmer geben.