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Beskrivelse
Die Frage, wann ein Urheber oder ausubender Kunstler angemessen an der Nutzung seines Werkes beteiligt ist, gehoert zu den schwierigsten und umstrittensten Fragen des Urhebervertragsrechts. Die Novelle des Urhebervertragsrechts des Jahres 2002 eroeffnet nunmehr die Moeglichkeit, durch Tarifvertrage oder gemeinsame Vergutungsregeln dieses Problem auf generell abstrakter Ebene zu loesen. Nach 32a Abs. 4 UrhG koennen solche Kollektivvereinbarungen neben einer Vergutung fur die Einraumung von Nutzungsrechten eine weitere angemessene Beteiligung fur die Bestsellersituation ( 32a Abs. 1 UrhG) vorsehen. Damit soll den Parteien urheberrechtlicher Nutzungsvertrage Rechtssicherheit fur den Fall besonders erfolgreicher Werknutzung verschafft werden. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Kollektivvereinbarung und kommt zu dem Ergebnis, dass solche Regelungen zwar rechtlich moeglich sind, aber nur einen geringen praktischen Anwendungsbereich erlangen werden.