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Beskrivelse
Die Vorschrift des 1611 BGB ist gepragt von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Ausfullung Aufgabe von Rechtsprechung und Schrifttum ist. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, welche Schwierigkeiten hierbei auftreten und in welcher Weise die Orientierung an anderen Rechtsnormen bei der Auslegung und Rechtsanwendung hilfreich ist. Dabei nimmt die Auseinandersetzung mit den zu 1611 BGB ergangenen Entscheidungen eine wichtige Stellung ein. Schliesslich soll anhand des Beispiels der Diskrepanz zwischen burgerlichem Unterhaltsrecht und den Regressmoeglichkeiten im Sozialhilferecht aufgezeigt werden, dass zur Bewaltigung von Fallen "objektiver Harte" erganzend auf die allgemeinen Grundsatze von Treu und Glauben zuruckzugreifen ist.