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Beskrivelse
Der Grundsatz der Beschrankung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grundsatze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtmaaig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschlieaen. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterstutzungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht fur eigene, sondern fur fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, fur grundsatzlich zulassig erklart. Die Arbeit untersucht zunachst den Geltungsgrund fur den Grundsatz der Beschrankung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschlieaend werden die Urteile des BAG zu Unterstutzungsstreiks und Streiks um Tarifsozialplane dargestellt und gepruft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berucksichtigung europarechtlicher Einflusse heute noch gultig ist.