Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG.
- Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut.