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Beskrivelse
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Tragerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfur sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG fur private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligioesen weltanschaulichen Lehre gepragt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein musse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen koennten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der oeffentlichen Volksschule untergraben werden koennte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der oeffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert.