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Beskrivelse
Grundstucke, die nicht unmittelbar an eine Verkehrsanlage grenzen, werfen in besonderer Weise die Frage nach der fur eine Abgabepflicht massgeblichen Vorteilssituation auf. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass der Eigentumer einer solchen Hinterliegerparzelle grundsatzlich wie jeder andere Anlieger beitragspflichtig ist. Dieser Grundsatz erfahrt eine verfassungsrechtlich gebotene Ausnahme in besonders qualifizierten Fallen nur eingeschrankter Ausnutzbarkeit des Grundstucks."