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Beskrivelse
Steuerrecht und Zivilrecht stehen als selbststandige Rechtsgebiete nebeneinander. Im Fall der Steuerumgehung konnen daher nach dem Zivilrecht anerkannte rechtliche Gestaltungen fur die steuerrechtliche Betrachtung unberucksichtigt bleiben. Die gewahlte Gestaltung wird gem. 42 Abs.1 S.2 AO 1977 durch die ?angemessene? Gestaltung ersetzt, nach der dann die Besteuerung erfolgt. Dadurch entfallen oft gerade die wirtschaftlichen Vorteile, die fur den betroffenen Steuerpflichtigen den Anstoss zur Wahl der rechtlichen Gestaltung gegeben haben. Der unbestimmte Wortlaut des 42 Abs.1 S.2 AO 1977 lasst aber viele Fragen offen, die fur den Betroffenen und die Anwender von grosser Bedeutung sind: Wie weit kann sich die Ersetzung der gewahlten durch die angemessene Gestaltung auswirken? Bezieht sie sich nur auf den einzelnen konkreten Steueranspruch oder kann sie sich auch auf weitere steuerliche Anspruche oder Steuerarten erstrecken? Ist von der Ersetzung nur der Steuerpflichtige betroffen, der die fur unangemessen befundene Gestaltung vorgenommen hat, oder sind auch andere Steuerpflichtige betroffen, die nur mittelbar aus der Gestaltung Vorteile ziehen? Die Verfasserin stellt die verschiedenen Ansatze vor, die zu diesen Fragen vertreten werden. Mittels der methodischen Untersuchung des 42 Abs.1 S.2 AO 1977 und der Anwendung allgemeiner rechtlicher und vor allem steuerrechtlicher Grundsatze wird eine restriktive Begrenzung der Rechtsfolgen aus der Steuerumgehung begrundet.