Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Art. 6 EMRK gewahrt verschiedene elementare Verfahrensrechte. Die Verfahrensgarantie ist im Finanzgerichtsprozess unmittelbar anwendbar und entfaltet zudem eine mittelbare Rechtswirkung, die bei der Auslegung des nationalen Verfahrensrechts zu berucksichtigen ist. Die gegenwartige deutsche Verfahrenspraxis entspricht teilweise nicht den Anforderungen des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte. Dies betrifft z.B. das Gerichtsbescheidsverfahren, den Rechtsschutz gegen uberlange Verfahrensdauer und die Verhangung von Ordnungsmitteln. In Bezug auf Steuerzuschlage besteht eine grundlegende Rechtsprechungsdivergenz zwischen dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte und dem Bundesfinanzhof.