Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Kritik an den vorhandenen Losungsmodellen bildet den Ansatz fur die in dieser Untersuchung entwickelte Tatbestandslosung: Der Strafzumessungslosung widersprechend wird aufgezeigt, dass das durch die Aussagedelikte geschutzte Rechtsgut nicht von prozessrechtlichen Bewertungen abstrahiert definiert werden kann. Es wird belegt, dass eine falsche eidliche oder uneidliche Aussage nur im Falle des Bestehens einer prozessualen Wahrheitserwartung das Rechtsgut der Aussagedelikte tangiert und den objektiven Tatbestand der 153 ff. StGB erfullt. Massgebendes Kriterium fur das Entfallen der prozessualen Wahrheitserwartung ist dabei nicht, wie es von Befurwortern der Tatbestandslosungen vertreten wird, die beweisrechtliche Unverwertbarkeit der Aussage, sondern der auf den Schutz der Aussageperson vor Delinquenz nach den 153 ff. StGB bezogene Zweck der verletzten Verfahrensnorm."