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Beskrivelse
Die Aufhebung des der Drittanfechtung unterliegenden Verwaltungsakts wirft, zumal in Anbetracht einer nur luckenhaften gesetzlichen Normierung, in verschiedener Hinsicht schwierige Probleme auf, zu deren Losung es der Heranziehung einerseits des materiellrechtlichen Aufhebungsanspruchs und andererseits des Vertrauensschutzes bedarf. Eine hieran anknupfende Fragestellung ergibt sich in bezug auf die Folgenbeseitigung beim aufgehobenen Verwaltungsakt mit Drittwirkung."