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Beskrivelse
Inhaltsangabe: Einleitung: In Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes (GG) heit es: "Das Recht, zur Wahrung und Forderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fur jedermann und fur alle Berufe gewahrleistet. Abreden, die dieses Recht einschranken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Manahmen sind rechtswidrig." Um eine solche autonome Ordnung des Arbeitslebens zu realisieren, ist der Tarifvertrag das geeignete Mittel. Als Grundlage dient das Tarifvertragsgesetz (TVG), welches eine Konkretisierung dieser garantierten Koalitionsfreiheit ist. Am 31.12.1998 galten in der Bundesrepublik 49.540 Tarifvertrage, die entscheidende Bedeutung fur die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Deutschland haben. Rund 7.700 Tarifvertrage wurden davon allein im Jahr 1998 neu abgeschlossen. Seit dem Inkrafttreten des TVG am 9.4.1949 sind in der BRD 309.675 Tarifvertrage abgeschlossen worden. Sie beeinflussen unbestritten die Arbeitsverhaltnisse von ca. 24,5 Millionen Arbeitnehmern. Die Umschreibung der Koalitionstatigkeit in Art. 9 Abs. 3 knupft an den Tatbestand der abhangigen Arbeit an. Sie beschrankt sich allerdings nicht nur auf Bedingungen, die das Arbeitsverhaltnis betreffen, sondern moglicherweise auch auf allgemeine arbeitsrechtliche, wirtschafts- und sozialpolitische Verhaltnisse. Tarifvertrage erfullen drei wesentliche Funktionen: 1. Schutzfunktion: Der Tarifvertrag schutzt den Arbeitnehmer vor einseitiger Festlegung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber, da der Arbeitsvertrag die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen nicht unterschreiten darf (Mindestarbeitsbedingungen). 2. Ordnungsfunktion: Der Tarifvertrag gibt wahrend seiner Geltungsdauer allen Arbeitsverhaltnissen, die von ihm erfat werden, einen bestimmten Inhalt. 3. Friedensfunktion: Wahrend der Tarifvertragslaufzeit ist es den Arbeitnehmern nicht gestattet zu streiken, um neue Forderungen durchzusetzen. Hiervon ausgenommen sind Warnstreiks.