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Beskrivelse
In vielen nationalen Rechtsordnungen ist eine allgemeine Unterlassensstrafbarkeit anerkannt. Auch auf der Ebene des Voelkerstrafrechts sind Konstellationen denkbar, in denen Unterlassungen voelkerrechtliche Straftaten darstellen koennen und eine Ahndung gebieten. Gleichwohl enthalt die bislang wichtigste Kodifikation von Voelkerstrafrecht, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, keine allgemeine Regelung einer Unterlassungshaftung. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin anhand voelkerstrafrechtlicher Quellen, inwieweit Unterlassungen der aktiven Begehung von voelkerrechtlichen Verbrechen gleichstehen und verfolgt werden koennen. Zudem wird eroertert, welche Folgen die Regelungslucke im Statut hat. Am Ende entwirft die Autorin eine Regelung zur Schliessung von Strafbarkeitslucken.