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Beskrivelse
Ziel der Abhandlung ist es, die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen den beiden Vermogensdelikten aufzuzeigen. Lange Zeit blieb in der Rechtssprechung und Lehrmeinung die Frage offen, ob Aneignungshandlungen in Selbstbedienungsgeschaften unter die Normen des Diebstahls oder der Veruntreuung zu subsummieren sind."