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Beskrivelse
Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektrizitats- und Gaswirtschaft fundamental geandert. Die bis dahin geltende kartellrechtliche Freistellung fur Energieversorgungsunternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) wurde abgeschafft. Damit entfielen die geschlossenen Versorgungsgebiete. Mit dem System des verhandelten Netzzugangs ( 5 und 6 EnWG) und dem Alleinabnehmer-System ( 7 EnWG) wurden im Energiewirtschaftsgesetz Netzzugangssysteme eingefuhrt. Im unmittelbaren Zusammenhang damit steht die Fixierung eines speziellen Missbrauchstatbestandes in 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB. Die Massnahmen dienen dazu, umfassenden Wettbewerb in der Elektrizitatsbranche einzufuhren. Im Energierecht ist jedoch nur ein Rahmen hinsichtlich des Netzzugangs enthalten. Insbesondere die Ausgestaltung von Durchleitungsvertragen hat der Gesetzgeber nicht geregelt, sondern sie den am Markt beteiligten Kraften uberlassen. Zur Ausgestaltung dieses Rahmens wurden die sogenannten Verbandevereinbarungen entwickelt.