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Beskrivelse
Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires uber die internationale Zustandigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVU sowie einen neuartigen Klagergerichtsstand vor. Letzterer ist eroffnet, wenn der Klager nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunachst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstande der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVU dar. Hauptanliegen der Arbeit ist die sodann erfolgende Auslegung der genannten Gerichtsstande des PBA. Schlielich stellt der Autor diesen Gerichtsstanden vergleichend den Erfullungsortgerichtsstand der EuGVO gegenuber. Der Vergleich ergibt, dass die Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVU in der EuGVO interessengerechter ist als im PBA. Der Klagergerichtsstand des PBA stellt nach Auffassung des Autors eine sinnvolle Erganzung eines Erfullungsortgerichtsstandes dar.