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Beskrivelse
Die hybride sudafrikanische Rechtsordnung stellt aus rechtsvergleichender bzw. rechtserschliessender Perspektive einen besonderen Reiz dar. Das kolonialgeschichtlich bedingte sudafrikanische Zusammenspiel von romischhollandischem Recht und englischem Common Law ist einzigartig. In Abwesenheit eines numerus clausus der Sachenrechte sehen sich sudafrikanische Gerichte regelmassig der Frage ausgesetzt, ob ein Recht an einer Immobilie dinglicher oder personlicher Natur ist. Denn nur ein dingliches Recht kann in das sudafrikanische Liegenschaftsregister eingetragen werden und geniesst sodann dessen Schutz. Die im Laufe der Zeit entwickelten Theorien zur Unterscheidung zwischen dinglichen und personlichen Rechten sind ebenso vielfaltig wie unvollkommen. Weder lasst sich die Dinglichkeit eines Rechts anhand des jeweiligen Bezugsgegenstands bestimmen noch anhand des Personenkreises, gegenuber dem es durchsetzbar ist. Die Rechtsprechung bemuht seit uber 120 Jahren den sogenannten "Subtraktions-Test," der die Dinglichkeit anhand der mit dem Recht korrespondierenden Pflicht zu bestimmen versucht. Nur wenn diese Pflicht eine Subtraktion vom Eigentum darstelle, sei das entsprechende Recht dinglicher Natur. Anhand einer umfassenden Auswertung sudafrikanischer Rechtsquellen arbeitet Arne Schmieke erstmalig die dort vorherrschende Herangehensweise hinsichtlich der Unterscheidung zwischen dinglichen und personlichen Rechten an Immobilien in deutscher Sprache heraus und konzentriert die vorhandenen Theorien in einem einheitlichen Losungsansatz.