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Beskrivelse
Die Arbeit zeigt anhand der -Strandfalle- auf, dass im untauglichen Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt keine blosse "cogitatio" liegt, sondern sich strafwurdiges Unrecht manifestiert. Einer Strafbarkeit steht jedoch die aus der Unverhaltnismassigkeit des Strafrechtseinsatzes folgende fehlende Strafbedurftigkeit entgegen. Entscheidend sind dabei die prozessualen Realisierungsbedingungen der materiell-rechtlichen Norm. Dies fuhrt "de lege ferenda" zur Formulierung eines sachlichen Strafausschliessungsgrundes - 23 IV n.F.StGB. Allgemeine Einsichten in die Versuchs- und Unterlassungsdogmatik sowie die Bedeutung einer zweck- und wertrationale Aspekte verbindenden Rechtsbetrachtung werden gewonnen. Mit dem -subjektiv-objektiven Modell- wird eine neue Versuchstheorie entworfen."