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Beskrivelse
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Teilbarkeitsbegriffe in der Insolvenzordnung. Im Vordergrund steht der Teilbarkeitsbegriff im Rahmen der Abwicklung gegenseitiger Vertrage ( 103, 105 InsO). UEberwiegend geht man hier davon aus, der Teilbarkeitsbegriff sei moeglichst weit auszulegen, so dass die geschuldeten Leistungen immer dann teilbar seien, wenn sich die vor und nach Eroeffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen feststellen und bewerten lassen. Die Arbeit hinterfragt, ob der weite Teilbarkeitsbegriff tatsachlich mit dem insolvenzrechtlichen Glaubigergleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt werden kann. Der Begriff wird vor dem Hintergrund der Prinzipien Glaubigergleichbehandlung, funktionelles Synallagma, Privatautonomie und Parteiinteressen analysiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Prinzipien allein mit begrifflichen Loesungsansatzen nicht in Einklang bringen lassen. Vielmehr muss der Begriff in jedem Einzelfall danach bestimmt werden, ob der Insolvenzverwalter auf die weitere Leistung des Vertragspartners zwingend angewiesen ist. Nur dann liegt Teilbarkeit nach 105 S. 1 InsO vor.