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Beskrivelse
Zwar suggeriert die pragnante Kurzformel "Wer bestellt, bezahlt", die haufig zur Erlauterung der Konnexitatsregelungen herangezogen wird, dass es sich um eine einfache Materie handelt. Allerdings zeigt sich bei genauer Analyse, dass es sich bei der Neufassung des Art. 78 Abs. 3 LV NRW um eine rechtstechnisch schwierige Vorschrift handelt. Insbesondere hat die zeitgleiche Verabschiedung des Konnexitatsausfuhrungsgesetzes Fragen bezuglich des Verhaltnisses von Landesverfassung und einfachgesetzlich normiertem Ausfuhrungsgesetz aufgeworfen. Die Arbeit untersucht ausgehend von zahlreichen Beispielen aus der gesetzgeberischen Praxis die tatbestandlichen Voraussetzungen fur den Eintritt der Ausgleichspflicht aus Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen. Sie bezieht dabei vergleichend immer wieder die entsprechenden Regelungen aus anderen deutschen Landern ein. Erste verfassungsgerichtliche Urteile konnten zwar Klarheit zu bestimmten Tatbestandsmerkmalen bringen, die richtige Anwendung der Norm bleibt dennoch die Ausnahme. Dies ist dem Paradox geschuldet, dass das Land selbst eine Norm geschaffen hat, mit der es seine eigene Handlungsfreiheit beschrankt hat.