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Beskrivelse
Das Forderungsfeststellungsverfahren bildet ein tragendes Strukturelement der Gesamtvollstreckung. An das Ergebnis des Feststellungsverfahrens sind gem. 178 III InsO sowohl die konkurrierenden Glaubiger als auch der Insolvenzverwalter gebunden. Dem Schuldner gegenuber erzeugt die Tabelleneintragung gem. 201 II S. 1 InsO die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils. Der weitlaufige Einfluss- und Wirkungskreis der Tabelleneintragung wird jedoch insbesondere durch die verfassungsrechtlichen Verfahrensanforderungen begrenzt. Die vorliegende Dissertation beleuchtet den Verlauf dieser Grenzlinie. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf Fallgestaltungen einer sog. Drittwirkung der Rechtskraft gelegt.