Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Kann ein Geschadigter wegen eines Schadens, den ihm ein anderer in haftungsbegrundender Weise zugefugt hat, sozialversicherungsrechtliche Leistungen verlangen, so geht sein Anspruch nach dem in 116 SGB X bestimmten Umfang auf den Sozialversicherungstrager uber. Der durch den Forderungsubergang vermittelte Regress des Sozialversicherungstragers gegen den Schadiger verursacht erhebliche rechtliche Schwierigkeiten, wenn eine Auslandsberuhrung vorliegt; etwa weil der gegenuber einem deutschen Sozialversicherungstrager leistungsberechtigte Geschadigte im Ausland durch einen dort ansassigen Schadiger verletzt wurde. Diese Arbeit untersucht nach welchem Recht die Regressberechtigung des Sozialversicherungstragers zu beurteilen ist, welches Recht die einem Zessionsregress unterliegende Schadensersatzforderung beherrscht, ob sie miteinander harmonieren und wie Disharmonien zu bewaltigen sind."