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Beskrivelse
Mit der Europäischen Insolvenzverordnung vom 29. Mai 2000 ist ein Jahrzehnte altes Projekt europäischer Rechtsvereinheitlichung zur Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzen Wirklichkeit geworden. Neben einem universal wirkenden Hauptinsolvenzverfahren am Interessenmittelpunkt des Schuldners sieht die Verordnung auch Sonderinsolvenzverfahren dort vor, wo der Schuldner eine Niederlassung betreibt. Diese Sonderverfahren erfassen nur das inländische Vermögen des Schuldners. Ein besonderer Konkursgerichtsstand verbunden mit einer territorialen Beschränkung der Masse stellen Grundelemente des 'deutschen' Partikularkonkursbegriffs dar. Im deutschen Internationalen Insolvenzrecht ist seit jeher umstritten, ob es sich bei diesem 'Inlandsvermögenskonkurs' um einen echten Sonderkonkurs handelt, bei dem die Beschränkung der Aktivmasse typischerweise mit einer beschränkten Passivmasse und beschränkten Verfahrensteilnahmerechten korrespondiert. Christian Dawe analysiert die vermögens- und internationalrechtlichen Grundlagen des Partikularkonkurses und ordnet ihn in die deutsche Sonderkonkursdogmatik ein. Er entwirft einen umfassenden Sonderkonkursbegriff und geht der Frage nach, ob sich das Modell eines echten Sonderkonkurses des deutschen Internationalen Insolvenzrechts auch im Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung aufrecht erhalten läßt.