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Beskrivelse
Der Schutz von Minderheiten ist derzeit noch primar die Verpflichtung des Staates, in dem die Minderheit ansassig ist. Daher stellt der Schutz von nationalen Minderheiten durch ihren Ursprungsstaat eine neue Entwicklung des Voelkerrechts dar, zu der bislang noch keine voelkerrechtlichen Regelungen existieren. Das Mitte 2001 verabschiedete und Ende 2002 modifizierte ungarische Statusgesetz widmet sich der Unterstutzung der Angehoerigen der nationalen ungarischen Minderheit in den Nachbarstaaten Ungarns. Dieses Gesetz ist von vielen Seiten wegen seiner Unvereinbarkeit mit mehreren voelkerrechtlichen Prinzipien scharf kritisiert worden. Dass diese Kritik weitgehend als berechtigt anzusehen ist, zeigt die detaillierte Analyse im Rahmen dieser Arbeit.