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Beskrivelse
Die herrschende Meinung geht beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt von einer Abhangigkeit des Anwartschaftsrechts in Entstehung und Bestand vom zugrunde liegenden Kaufvertrag aus. Demgegenuber wird neuerdings mit Hinweis auf das Abstraktionsprinzip vertreten, dass das Anwartschaftsrecht als dingliches Recht nicht von einem schuldrechtlichen Geschaft abhangig sein koenne. Die Loesung dieses Problems ergibt eine Auslegung der Bedingungsabrede des 449 BGB, nach der das Eigentum unter der Bedingung der vollstandigen Kaufpreiszahlung auf den Kaufer ubergehen soll. Dieser unklare Wortlaut des 449 BGB ist nach dem Willen des Gesetzgebers in "Tilgung der Kaufpreisschuld" auszulegen, so dass es im Ergebnis zu einer mittelbaren Abhangigkeit von Anwartschaftsrecht und zugrunde liegendem Kaufvertrag kommt.