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Beskrivelse
53 StPO gewahrt den dort genannten Berufsgeheimnistragern ein Zeugnisverweigerungsrecht uber das, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tatigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, und schutzt so das Vertrauensverhaltnis zwischen Berufsgeheimnistragern und ihren Geheimnisgebern. Ausserhalb der Vernehmungssituation droht dieser Schutz insbesondere durch heimliche Ermittlungsmassnahmen unterlaufen zu werden. 160a StPO bezweckt, dies zu verhindern. Die Dissertationsschrift enthalt eine umfassende rechtssystematische Prufung der im Jahr 2008 eingefuhrten Regelung. Der Autor bewertet die Norm zwar als rechtspolitischen Fortschritt, erkennt aber umfassenden Nachbesserungsbedarf insbesondere hinsichtlich des durch 160a Abs. 2 StPO nur relativ gewahrten Schutzes und unterbreitet schliesslich einen Reformvorschlag. Der Autor war von 2011 bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut fur Kriminalwissenschaften der CAU Kiel am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer tatig.