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Beskrivelse
Die Rechtsprechung hatte sich in jungerer Zeit wiederholt mit der Auslegung des 836 Abs. 2 ZPO zu befassen, der den Drittschuldner - haufig Geldinstitute und Arbeitgeber bei der Konten- und Lohnpfandung - schutzt, wenn er aufgrund eines fehlerhaften oder ohne seine Kenntnis wieder aufgehobenen Uberweisungsbeschlusses an den Vollstreckungsglaubiger geleistet hat. Daran anknupfend untersucht die Studie - nach Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Forderungspfandung - unter Berucksichtigung aller Auslegungskriterien den Anwendungsbereich des 836 Abs. 2 ZPO. Dabei wird besonders der innere Zusammenhang dieser Vollstreckungsart mit den Abtretungsvorschriften des materiellen Rechts berucksichtigt. Ergebnis ist, dass die Vorschrift einen umfassenden Drittschuldnerschutz beinhaltet."