Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, welche den Mitkonkurrenten auf dem Markt nicht zur Verfugung stehen, machen den eigentlichen Wert eines Unternehmens aus. Die Geheimnisinhaber sind daher bestrebt, diese Geheimnisse um jeden Preis geheimzuhalten. Hierdurch wird aber die Tatigkeit der Kartellbehoerden behindert, die zur Erfullung ihrer Aufgaben auf deren Kenntnis angewiesen sind. Dieser Interessengegensatz, der seine Fortsetzung im Kartellbeschwerdeverfahren findet, kann neben dem Beschwerdefuhrer und der Kartellbehoerde ggfs. Auch Dritte (Beigeladene bzw. auskunftspflichtige Unternehmen) betreffen. Ausgehend von sechs beispielhaften Fallen werden die verschiedenen Aspekte dieses Interessengegensatzes dargestellt und einer Loesung zugefuhrt.