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Beskrivelse
Das Aktienkonzernrecht sieht gemass 311 ff. AktG vor, dass das herrschende Unternehmen gegenuber der abhangigen Gesellschaft im Falle einer Nachteilszufugung zu einem Nachteilsausgleich verpflichtet ist. Um dies zu gewahrleisten, hat der Gesetzgeber die Schutzinstrumente des Abhangigkeitsberichts, der Sonderprufung und der Schadensersatzklage eingefuhrt. Die Arbeit zeigt jedoch auf, dass die erforderliche Informationsversorgung der Aktionare und Glaubiger nicht gewahrleistet ist und die Antragserfordernisse gerade im Hinblick auf die Bestellung eines Sonderprufers eine unuberwindbare Hurde darstellen. Ein umfassender Schutz der Minderheitsaktionare und Glaubiger verlangt daher umfangreiche Reformen der 311 ff. AktG, die in dieser Arbeit vorgeschlagen und besprochen werden. Im Vergleich zum deutschen Aktienrecht werden anschliessend der Schutz der Minderheitsaktionare und Glaubiger im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht dargestellt und hieraus sich ergebende Anregungen zur UEbernahme in das deutsche Recht eroertert.