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Beskrivelse
Tritt der Kunde vor Beginn der Reise zuruck, so hat er den Veranstalter zu entschadigen, 651 i BGB. Die vorliegende Arbeit schildert zunachst die Voraussetzungen des Rucktritts, bevor die Rechtsfolgen im einzelnen dargelegt werden. Dabei zeigt sich, dass Gesetzgeber, Rechtsprechung und Literatur wenig Anhaltspunkte dafur geben, wie der pauschalierte Entschadigungsanspruch des Veranstalters, die sogenannte Stornopauschale, zu berechnen ist. Der Verfasser bietet eine praktikable Losung an und untersucht schliesslich die in der Praxis vorherrschenden Stornoregelungen in Reisevertragen auf ihre Wirksamkeit."