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Beskrivelse
Im internationalen Rechtsverkehr stehen Institute wie UEbermittlungs- und Bonitatsirrtum, arglistige Tauschung, Wegfall der Geschaftsgrundlage, Aufrechnung und Zuruckbehaltungsrechte in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Einheits- und Kollisionsrecht. Die Arbeit zeigt unter der hypothetischen Voraussetzung der Nichtanwendbarkeit des UN-Kaufrechts zunachst auf, dass Rechtssicherheit und vorhersehbare Entscheidungen in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den USA nicht schon auf kollisionsrechtlicher Ebene zu erreichen sind. Vielmehr ist die autonome und rechtsvergleichende Auslegung des Art. 4 CISG fur den Erfolg der Rechtsvereinheitlichung von ausschlaggebender Bedeutung. Wie dies fur die vorgenannten Rechtsinstitute zu geschehen hat, wird anschliessend anhand von Beispielsfallen und eines eigenen Prufungsschemas zu Art. 4 CISG eroertert.