Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Der Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes ist ein bislang noch offenes Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit, welches mehrfach auch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Rechtssatzverfassungsbeschwerde beschaftigt hat. Dabei stellt sich die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde der Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen des Bundes primar durch die Verwaltungsgerichte zu leisten ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine inzidente verwaltungsgerichtliche Kontrolle regelmassig gegenuber der Rechtssatzverfassungsbeschwerde Vorrang hat. Als zutreffende Klageart erweist sich dabei die allgemeine Feststellungsklage nach 43 Abs. 1 VwGO. Nur in wenigen Fallen erfordert die Rechtsschutzgewahrleistung des Art. 19 Abs. 4 GG eine allgemein verbindliche Nichtigerklarung der Norm, wie sie auch bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgt. Eine rechtspolitisch wunschenswerte Loesung des Rechtsschutzproblems durch Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle des 47 VwGO auf Rechtsverordnungen des Bundes lasst sich de lege lata nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Hier ist vielmehr ein Tatigwerden des Gesetzgebers gefordert.