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Beskrivelse
Die Abhandlung beschaftigt sich mit der Frage, ob der Beschuldigte eines Strafverfahrens Rechtsschutz gegen eine Verfahrenseinstellung aus Opportunitatsgrunden erlangen kann. Dies kann sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergeben, die ihrerseits das Legalitatsprinzip verkoerpert. Rechtsschutz ist dann zu gewahren, wenn die Einstellung des Strafverfahrens Rechte des Beschuldigten verletzt. Hier ist nach den potentiell verletzten Rechten und der Art der Einstellung zu differenzieren. Teilweise kommt zumindest beim zu Unrecht Beschuldigten eine Rechtsverletzung in Betracht. Daraus folgt die Notwendigkeit zu gewahrenden Rechtsschutzes, wobei der Verfasser fur eine Analogie zum Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmassnahmen pladiert.