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Beskrivelse
Kann der qualifizierte faktische Aktienkonzern mit dem qualifizierten faktischen GmbH-Konzern gleichgesetzt werden oder wird dies durch das AktG verhindert? Ausgehend von den 311 ff. AktG wird eine aktienrechtliche Definition des qualifizierten faktischen Aktienkonzerns entwickelt. Als Antwort auf die festgestellte Unzulassigkeit des qualifizierten faktischen Konzerns schlagt der Autor einen Beseitigungsanspruch vor. Durch diesen wird zwangsweise ein Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder eines Entherrschungsvertrages herbeigefuhrt. Das herrschende Unternehmen ist auch einem Verlustausgleichsanspruch ausgesetzt. Abgelehnt wird aber ein Anspruch auf Ausgleich oder Abfindung."