Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Seit dem Jahreswechsel 1994/1995 ist im europaischen Binnenmarkt das Erfordernis einer hoheitlichen Genehmigung der Pramien und der Bedingungen in der privaten Vertragsversicherung entfallen. Dies gilt sowohl beim Neuabschluss von Versicherungsvertragen als auch bei einseitig vom Versicherer vorgenommenen Anpassungen wahrend des laufenden Vertrags. Um dem Versicherungsunternehmen dabei nicht vollig freie Hand zu lassen, sind solche Anderungen in der substitutiven, nach Art der Lebensversicherung betriebenen privaten Krankenversicherung (PKV) an das Vorliegen bestimmter materieller Voraussetzungen, in formeller Hinsicht vor allem aber an die Zustimmung eines Treuhanders gebunden. Dieser Treuhander muss, obwohl er vom Versicherer bestellt wird, dennoch von diesem unabhangig sein; weitere Erfordernisse sind seine personliche Zuverlassigkeit und die fachliche Eignung. Der unabhangige Pramien- und Bedingungsanpassungstreuhander in der PKV hat damit als ein Instrument der Eigenuberwachung die fruhere Fremduberwachung durch die Aufsichtsbehorde abgelost. Zugleich wird durch ihn die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer und der Versicherten eines Tarifs gegenuber dem Versicherer reprasentiert.