Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz sind Veranderungen hinsichtlich der Stellvertretung einwilligungsunfahiger Menschen eingetreten. Neben der Betreuung als der gesetzlichen Vertretungsform gewinnt die Bevollmachtigung eines Patientenanwalts aufgrund einer Vorsorgevollmacht zunehmend an Bedeutung. Dies zeichnete sich bereits durch Tendenzen in der Rechtsprechung und durch den Gesetzentwurf zum Betreuungsrechtsanderungsgesetz ab. Ob das Selbstbestimmungsrecht eines einwilligungsunfahigen Patienten durch einen Patientenanwalt besser als durch einen Betreuer wahrgenommen werden kann, wird anhand einer Gegenuberstellung dieser Vertretungsformen untersucht. Dabei werden die grundlegenden betreuungsrechtlichen Vorschriften behandelt, die auch fur das Handeln eines Patientenanwalts wesentlich sind. In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik des Vollmachtsmissbrauchs erwahnt und untersucht, inwieweit eine entsprechende Anwendung von Kontrollmechanismen des Betreuungsrechts moeglich ist, um dem entgegenzuwirken. Abschliessend wird auf das Verhaltnis des Betreuungsrechts zum Strafrecht eingegangen, wobei insbesondere die strafrechtlichen Folgen eines Behandlungsabbruchs, z.B. durch Einstellung der kunstlichen Ernahrung, angesprochen werden.