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Beskrivelse
Bei der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften wird versucht, das Erbrechtsgefuge des Burgerlichen Gesetzbuchs, allen voran die Bestimmungen uber die Erbengemeinschaft und erbrechtliche Fremdverwalter (Testamentsvollstrecker, Nachlass[insolvenz]verwalter, Nachlasspfleger), zur Anwendung zu bringen. Schon in der Vergangenheit gab es Loesungsvorschlage, die eine fein verastelte Modifikation des burgerlichen Erbrechtsgefuges enthielten. Rouven Eichten skizziert diese und arbeitet eine Kritik am modifizierten Erbrechtsgefuge der etablierten Rechtsdoktrin heraus. Anschliessend entwickelt er ein eigenes System, das sich noch starker am burgerlichrechtlichen Erbrechtsgefuge orientiert.