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Beskrivelse
Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschliessen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschrankt gewahrt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkoerper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Grunden existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwange. Im franzoesischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung (refus de vente) gegenuber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zuruckblicken. Die Berechtigung des refus de vente kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit gepragten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.