Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Grundrechtliche Freiheit heisst Einheit von positiver und negativer Rechtsgewahrleistung. Die Anerkennung der negativen Vereinigungsfrei- heit wird abschliessend durch Art. 9 Abs. 1 GG geregelt, und zwar un- abhangig von der Rechtsform des Zusammenschlusses. Ein Zuruckgreifen auf Art. 2 Abs. 1 GG ist unzulassig. Die Schrankenfrage der vorbehalt- los gewahrleisteten negativen Vereinigungsfreiheit ist durch eine Guterabwagung auf Verfassungsebene zu losen."