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Beskrivelse
Im deutschen und oesterreichischen Recht wird zwischen Organstellung und Anstellung des GmbH-Geschaftsfuhrers strikt getrennt. Im tschechischen Recht hat der Gesetzgeber zwar eine Trennung vorgesehen, ihr wird jedoch kaum Beachtung geschenkt. Dem Anstellungsverhaltnis kommt im tschechischen Recht eine wichtige konkretisierende Wirkung zu; daraus lasst sich jedoch ein vom Organverhaltnis unabhangiges Rechtsverhaltnis nicht ableiten. Die Arbeit untersucht detailliert zunachst das strukturpragende Organverhaltnis und widmet sich sodann dem Anstellungsverhaltnis; dort finden sich auch Praxishinweise zur Vertragsgestaltung.