Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Konnexitat einer Klage mit einer anderen hat bisher sowohl im deutschen als auch im europaischen Zivilprozessrecht nur selten zur Einfuhrung einer Zustandigkeit aus dem Sachzusammenhang gefuhrt. Die Autorin untersucht, ob ein Bedurfnis dafur besteht, Konnexitat als Grundlage fur einen Gerichtsstand in weiterem Umfang anzuerkennen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Bedurfnis fur einen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs nur in bestimmten Fallgruppen besteht."