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Beskrivelse
Von der Moglichkeit eines Vergleichs in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wird bis heute zu wenig Gebrauch gemacht, obwohl dort die Verfahrensdauer besonders lang ist. Diese Arbeit systematisiert erstmals nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Landern die Zulassigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs im Verwaltungsprozess. Dabei zeigt sich, dass die nach 106 Verwaltungsgerichtsordnung erforderliche Verfugungsbefugnis der Beteiligten zur Beendigung des Rechtsstreits durch das materielle Recht, namlich das Verwaltungsverfahrensrecht, bestimmt wird."