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Beskrivelse
Der gemeinsame Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVU/LU hat keine Entsprechung im deutschen Recht. Er bietet dem Klager eine einzigartige Moglichkeit zum sog. forum shopping. Der vom Wortlaut sehr weitreichende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung bisher nur durch einen inhaltlichen Zusammenhang der einzelnen Streitgegenstande und einen Missbrauchsvorbehalt begrenzt. Die Arbeit zeigt weitere positive Tatbestandsmerkmale auf. Dadurch wird der Gerichtsstand weiter konkretisiert, so dass auf den Missbrauchsvorbehalt verzichtet werden kann."