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Beskrivelse
Die EU-Datenbankrichtlinie macht die Gewahrung des Investitionsschutzrechtes sui generis davon abhangig, dass der jeweilige Datenbankhersteller hinreichende Anknupfungspunkte zu einem Mitgliedsstaat der EU vorweisen kann. Andernfalls werden drittlandische Hersteller nur auf der Basis materieller Gegenseitigkeit geschutzt. Dieser Ruckgriff auf das im internationalen Immaterialguterrecht oft als uberholt bezeichnete Prinzip der Gegenseitigkeit ist vielfach kritisiert und als Verstoss gegen internationale Vertrage beurteilt worden. Die Arbeit geht diesen Vorwurfen nach und untersucht verschiedene Moeglichkeiten, den Rechtsschutz sui generis urheberrechtlich, wettbewerbsrechtlich und handelsrechtlich in das internationale Gefuge einzuordnen. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl weitergehender Fragen zur Auslegungskompetenz nationaler oder internationaler Stellen und zum Verhaltnis der unterschiedlichen Konventionen zueinander sowie zum nationalen Recht.