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Beskrivelse
International zustandig fur die Eroeffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaates der Europaischen Union, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsachlichen Interessen hat. Bei Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass dieser Ort an ihrem satzungsmassigen Sitz liegt. Auch zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Europaischen Insolvenzverordnung und mehreren Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs hat die Diskussion um das vorzugswurdige Verstandnis des facettenreichen Interessenmittelpunktes kein Ende gefunden. Ulrich M. Wolf gelangt zu einem praxistauglichen Loesungsansatz, der einen einheitlichen Gerichtsstand fur die Insolvenzverfahren verbundener Unternehmen eroeffnet und auf diese Weise eine Brucke zwischen der Europaischen Insolvenzverordnung und den Bedurfnissen der Insolvenzpraxis baut.