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Beskrivelse
Das BG uber den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (VVG) hat dem Schutz der Versicherungsnehmer fur die damalige Zeit einen grossen Stellenwert eingeraumt. Dennoch ist unbestritten, dass gewisse Bestimmungen unter dem Gesichtswinkel des modernen Konsumentenschutzes betrachtet als diskussionswurdig erscheinen. Drangt sich nun eine Revision dieses bewahrten Gesetzes auf? Eine Revision erscheint wenig sinnvoll ohne Berucksichtigung der markanten Entwicklung im Versicherungswesen in der EG. Die schweizerischen Schadenversicherer erzielen bekanntlich ca. 50% des Pramieneinkommens im Ausland, davon 2/3 im EG-Raum. Miteinzubeziehen gilt es auch die in Vorbereitung befindlichen Gesetzesbestimmungen, die sich auf Art. 31 sexies BV (Konsumentenschutzartikel) stutzen und das Versicherungswesen ebenfalls massgeblich beeinflussen."