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Beskrivelse
Seit 1976 urteilt der Europaische Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten beim Vollzug des Unionsrechts zwar auf ihr nationales Recht zuruckgreifen durfen, doch dabei die Durchsetzung des Unionsrechts nicht unmoglich machen oder ubermaaig erschweren durfen (Effektivitatsgrundsatz). Bisher war ungeklart, was mit dieser praktisch hoch bedeutsamen Standardaussage genau gemeint ist. Diese Lucke fullt die Verfasserin. Sie zeigt auf, dass man eine subjektive und eine objektive Auspragung des Effektivitatsgrundsatzes unterscheiden muss. Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung analysiert und systematisiert. Die Verfasserin arbeitet unter anderem diejenigen Kriterien heraus, von denen abhangt, auf welche Auspragung des Effektivitatsgrundsatzes der EuGH zuruckgreift und wie streng er ihn verwendet. Insgesamt wird die Rechtsprechung des Gerichtshofs trotz der starken Kritik in der Literatur als groatenteils positiv bewertet.