Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Im nationalen Baurecht stellt der Rechtsschutz von Drittbetroffenen eines der zentralen Probleme dar. Nach wie vor verhindert das rigide Festhalten an der Schutznormtheorie die notwendige Begrundung von Klagerechten uber das subjektiv-oeffentliche Recht hinaus. Fast unvermeidlich fuhrte dies in der Vergangenheit zu argumentativen Bruchen und wird auch in Anbetracht der fortschreitenden Europaisierung einer essentialen Veranderung nicht standhalten koennen. Ziel dieser Arbeit ist es, vor dem Hintergrund der Problematik des subjektiv-oeffentlichen Rechts die Auswirkungen der fortschreitenden Europaisierung auf das Baunachbarrecht darzustellen. Nach einem Ruckblick auf die Entwicklung des subjektiv-oeffentlichen Rechts und dessen Bedeutung fur das nationale Baurecht, wird in vergleichender Weise Bezug genommen auf das franzoesische und europaische Rechtsschutzsystem. Es folgt eine Darstellung der dogmatischen Verarbeitung gemeinschaftlicher Klagerechte in das deutsche Verwaltungsprozessrecht. Die Darstellung der Konsequenzen fur das Verwaltungsprozessrecht und spezifisch fur das nationale Baurecht schliessen sich daran an. Im Ergebnis wird in dieser Arbeit festgestellt, dass es als feststehend erachtet werden kann, dass fur das oeffentliche Baurecht eine Ausweitung des Gerichtszugangs zu erwarten ist und die Schwierigkeiten des subjektiv-oeffentlichen Rechts mit mehrpoligen Verhaltnissen uberwunden werden koennen.